In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats Heroldsbach wurden unter anderem die Ausschüsse neu besetzt. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Sitzverteilverfahren, im speziellen für den Rechnungsprüfungsausschuss.
Das klingt zunächst nach einem eher technischen Thema — ist aber ein ganz essentieller Teil für unsere kommunale Arbeit in den nächsten Jahren.
Deshalb haben wir GRÜNE im Vorfeld Vorschläge eingebracht und auch in der Sitzung einen Antrag gestellt.
Hintergründe und Motivation dafür möchte ich hier kurz erklären.
Die Ausschüsse sind eine Effizienzmaßnahme, so dass bestimmte Themen in kleineren Gruppen (z.B. 8 Sitze im Bauausschuss) besser besprochen werden als im großen Gemeinderat mit 20 Sitzen. Weil wir mit Thomas Warter eine Gruppierung (Freie Wählergemeinschaft Poppendorf, kurz: FWGPo) haben, die mit nur einem Sitz vertreten ist – haben wir Ausschüsse bei denen nicht alle Gruppen mit einem Sitz berücksichtigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss kontrolliert wie mit öffentlichen Geldern umgegangen wird. Gerade deshalb ist es wichtig, dass dort möglichst viele Perspektiven vertreten sind.
Genau das ist nun gelungen: Durch unsere Initiative hat der Gemeinderat den Ausschuss von sechs auf sieben Mitglieder erweitert. Dadurch ist er breiter aufgestellt und bildet den Gemeinderat besser ab.
Wir GRÜNE haben den auf uns entfallenden Sitz bewusst nicht selbst besetzt, sondern Thomas Warter von der FWGPo vorgeschlagen.
Das war freiwillige und bewusste Entscheidung für mehr Beteiligung. Uns war wichtig, dass auch die Perspektive der FWGPo in diesem wichtigen Kontrollgremium vertreten ist. In anderen Ausschüssen konnten wir Thomas als Vertreter einsetzen.
Fazit
Das ist gelebte kommunale Demokratie: nicht nur auf den eigenen Vorteil schauen, sondern gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist breiter besetzt, eine weitere Stimme ist eingebunden und die Kontrolle der Gemeindefinanzen steht auf mehr Schultern.
Genau so stelle ich mir konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat vor.
Ich freue mich immer über Fragen und einen Austausch über dieses oder andere Themen in unserer Gemeinde – kontaktiere mich gerne direkt über die Webseite oder Social Media!
Freddy (v)ermittelt: Wie werden Ausschusssitze verteilt?
Aber was steckt eigentlich genau dahinter, wie tief kann man in das Thema eintauchen? Ja!
Unter dem Motto „Freddy (v)ermittelt“, versuche ich das kurz zusammengefasste Thema mit noch mehr Hintergründen, Quellen und Erläuterungen zu beschreiben. Sicherlich nichts um „mal schnell“ einen Überblick zu bekommen – aber viel Material um noch tiefer einzutauchen.
Vorfeld
Bei der Besetzung von Ausschüssen geht es darum, die Kräfteverhältnisse im Gemeinderat möglichst fair in kleineren Arbeitsgremien abzubilden. Maßgeblich dafür ist das sogenannte Spiegelbildlichkeitsprinzip. Dafür gibt es verschiedene Rechenverfahren. Verwaltungsgerichte diskutieren und überprüfen die Anwendung dieser Verfahren immer mal wieder – je nach Einzelfall. Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Hof hat dazu sogar einen Ausschusssitz-Rechner zur Verfügung gestellt. (https://www.verwaltungsinformatiker.de/de/werkzeugkasten.html)
Von 2020 bis 2026 sah die Geschäftsordnung in Heroldsbach Hare-Niemeyer mit Losentscheid bei Patt vor. Das bedeutet: Wenn zwei Gruppen rechnerisch gleichauf lagen, entschied das Los. Diese Regel ist neutral, weil sie keine der gleich starken Gruppen dauerhaft bevorzugt.
Nach der Wahl
Vor der konstituierenden Sitzung gab es bereits Besprechungen zwischen den Gruppen- und Fraktionsvertretern sowie der Verwaltung. Dabei wurde über die künftige Geschäftsordnung, die Ausschussgrößen und die Sitzverteilung gesprochen. Es ging also nicht um eine spontane Debatte in der Sitzung, sondern um eine Frage, die im Vorfeld sorgfältig geprüft und vorbereitet wurde.
Die Verwaltung bereitet zur konstituierenden Sitzung einen Vorschlag für die neue Geschäftsordnung vor. Als Vorlage dient dabei häufig der Vorschlag des Bayerischen Gemeindetag, da Neuerungen in der Gemeindeordnung Auswirkungen, Regelungsbedarf oder neue Möglichkieten in der Geschäftsordnung der Gemeinde schaffen können. (https://www.bay-gemeindetag.de/content/files/magazin/sonderbeilage-geschaeftsordnungsmuster-2026/sonderbeilage_geschaeftsordnungsmuster.pdf)
In der neuen Geschäftsordnung wurde vorgesehen, Hare-Niemeyer bei der Sitzverteilung einzusetzen und bei einem Patt auf die Zahl der Wählerstimmen zurückzugreifen. Dies verändert im aktuellen Heroldsbacher Gemeinderat die Sitzverteilung: Beim ursprünglich mit sechs Mitgliedern vorgesehenen Rechnungsprüfungsausschuss hätte nach der alten Regelung das Los zwischen SPD und GRÜNEN entschieden. Nach der neuen Regelung wäre der Sitz sicher an die SPD gegangen.

Ausschussgemeinschaften
Grundsätzlich können sich Fraktionen, Parteien oder Gruppierungen zu sogenannten Ausschussgemeinschaften zusammen finden, um gemeinsam einen Sitz in einem Ausschuss zu erlangen. Dafür gilt aber ein einges Rahmenwerk, welches in jüngster Vergangenheit auch bereits zu einigen Klagen und Entscheidungen des bayerischen Verwaltungsgerichts führten. (siehe weiter unten „Verwaltungsgerichte“)
Im Rechnungsprüfungsausschuss entstand die Frage, ob GRÜNE und FWGPo bei sechs Ausschusssitzen eine Ausschussgemeinschaft hätten bilden können.
In unserem Fall war diese Frage nicht eindeutig geklärt. Die Verwaltung hat nachvollziehbar auf rechtliche Unsicherheiten hingewiesen: Einerseits gibt es Rechtsprechung, die Ausschussgemeinschaften begrenzt, wenn dadurch eine andere Gruppe ihren einzigen sicheren Sitz verlieren würde. Andererseits gibt es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, die in einer ähnlichen Patt-Situation eher zugunsten einer Ausschussgemeinschaft argumentiert.
Durch die Auflösung des Pattverfahrens mittels Wählerstimmen hätte die SPD ihren Sitz sicher bekommen und damit möglicherweise das Bilden von Ausschussgemeinschaften verhindert. Wir wollten deshalb die bisherige Losregel beibehalten. Nicht, weil wir eine Sonderregel wollten, sondern weil wir die bisherige neutrale Praxis für fairer halten, wenn zwei Gruppen im Gemeinderat gleich stark vertreten sind.
Die Möglichkeit der Bildung von Ausschussgemeinschaften hätte die Tür geöffnet, dass sich in unserem Fall SPD, GRÜNE und FWGPo inhaltlich auseinandersetzen können und entsprechend die Sitzverteilung passend bilden können.
Politische Entscheidungsfindung
Die Geschäftsordung kann zwar von der Verwaltungs vorgeschlagen werden, die tatsächlichen Regelungen im rechtlichen Rahmen sind jedoch rein politische Entscheidungen.
Im Vorfeld konnte jedoch leider kein Konsens zur Pattauflösung gefunden werden, deshalb stellten wir in der konstituierneden Sitzung den Antrag, das Sitzverteilungsverfahren der letzten Geschäftsordnung von 2020 beizubehalten.
Unser Antrag, beim Losentscheid zu bleiben, hat jedoch leider keine Mehrheit gefunden.
Der Mittelweg
Um die rechtliche Unsicherheit zu Umschiffen wurde dennoch ein guter Kompromiss gefunden. Die Erhöhung der Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss von 6 auf 7 Sitze verschaffte der SPD einen sicheren Sitz ohne Pattauflösung – und auch wir GRÜNE bekamen so einen Sitz zugestanden.

Also eigentlich ein gutes Ergebnis: beim Rechnungsprüfungsausschuss sieben Sitze, mehr Beteiligung und eine zusätzliche Perspektive in einem wichtigen Kontrollgremium. Damit wurde keine unklare Rechtsfrage ausgereizt, sondern eine klare und kooperative Lösung gefunden.
Vorschlagsrecht
Tatsächlich entsteht durch den zugestandenen Sitz ein Vorschlagsrecht für den Sitz. Un dieser Vorschlag muss niemand aus der eigenen Partei oder Gruppierung sein, sondern kann frei aus den Gemeinderät:innen gewählt werden.
Unser Vorschlagsrecht im Rechnungsprüfungsausschuss haben wir genutzt, um Thomas Warter von der FWGPo zu einem Sitz in einem Ausschuss zu verhelfen.
Diese Entscheidung haben wir unter anderem unseren GRÜNEN Unterstützer:innen im Ort zu verdanken. Aus dieser Gruppe – teilweise selbst bei der Wahl angetreten – kam der Wunsch, möglichst vielfältige Perspektiven und Beteiligung auch von kleineren Gruppierungen zu ermöglichen. Diesen Impuls haben wir dann auch umgesetzt und auch bei anderen Ausschüssen Thomas als Vertreter eingesetzt. Er kann uns somit regulär in Ausschüsssitzungen vertreten in denen wir verhindert sind. Und natürlich werden wir uns in Zukunft eng mit unserem „Banknachbarn“ im Gemeinderat abstimmen um möglichst viele Persepktiven einzubringen.
Sitzverteilung
Unsere Vorschläge zur Sitzverteilung in der Ausschüssen konnten wir dann wie folgt festlegen:
| Ausschuss | Mitglied | 1. Vertretung | 2. Vertretung |
|---|---|---|---|
| Bau (8) | Freddy | Petra | Thomas |
| Finanz (8) | Petra | Freddy | Thomas |
| Rechnungsprüfung (7) | Thomas | Freddy | Petra |
| Wasser ZV (8) | Petra | Thomas | Freddy |
| Abwasser ZV (8) | Petra | Thomas | Freddy |
Verwaltungsgerichte
In der Recherche erschienen uns dann die folgenden Urteile / Entscheidungen relevant.
| Nr. | Entscheidung / Verfahren | Thema / Bedeutung | Klartextlink |
|---|---|---|---|
| 1 | BayVGH, Beschluss vom 07.08.2020 – 4 CE 20.1442 | Grundlegende neuere Linie zu Ausschussgemeinschaften: keine Verdrängung einer aus eigener Kraft ausschussfähigen Gruppierung. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-1457?hl=true |
| 2 | BayVGH, Beschluss vom 26.10.2020 – 4 CE 20.2238 | Bestätigung/Weiterführung der BayVGH-Linie zu Ausschussgemeinschaften und Spiegelbildlichkeit. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-24639?all=False |
| 3 | BayVGH, Urteil vom 19.10.2022 – 4 BV 22.871 | Zentrale Entscheidung zur Einschränkung von Ausschussgemeinschaften. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-34091?hl=true |
| 4 | VG München, Beschluss vom 29.08.2023 – M 7 S 23.1068 | Pattkonstellation; bloße Patt-/Loschance vs. sicherer Sitz. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-30431?hl=true |
| 5 | VG München, Urteil vom 12.05.2021 – M 7 K 20.3447 | Sitzverteilungsverfahren und Pattauflösung; Gestaltungsspielraum der Kommune. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-30612?hl=true |
| 6 | VG Ansbach, Beschluss vom 15.01.2021 – AN 4 E 20.02678 | Anwendung der BayVGH-Linie; „ansonsten zustehender Sitz“. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-1457?hl=true |
| 7 | VG Ansbach, Beschluss vom 16.10.2024 – AN 4 E 24.2486 | Neuere Entscheidung zur Grenze von Ausschussgemeinschaften. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-30217?hl=true |
| 8 | VG München, Beschluss vom 08.03.2024 – M 7 E 24.593 | Eilrechtsschutz und Spiegelbildlichkeit bei Ausschussbesetzung. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-12791 |
| 9 | VG München, Beschluss vom 11.09.2024 – M 7 E 24.5121 | Organschaftliche Rechte, Ausschussbesetzung, mögliche verdeckte Ausschussgemeinschaft. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-24639?hl=true |
| 10 | VG München, Urteil vom 30.03.2022 – M 7 K 21.2383 | Wahlmöglichkeit zwischen Sitzverteilungsverfahren; keine Pflicht zu Sainte-Laguë/Schepers. | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-42641?hl=true |
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